Bericht März 2024
Aussendung der LAG März 2024.
Letzte Änderung:
von
Kilian HalwachsMärz 2024
Werte Bürger und Bürgerinnen!
Die LISTE AKTIVE GEMEINDE (LAG) ist 2012 zur Gemeinderatswahl angetreten mit dem Ziel, auf Gemeindeebene unter Verzicht auf jegliche politische Gesinnung Entscheidungen und Maßnahmen zum Wohl unserer Gemeinde zu erwirken.
Die LAG ist keine Partei, sondern eine Vereinigung mehrerer Personen mit jeweils unterschiedlichem politischen und ideologischen Hintergrund. Gemeinsam mit allen anderen Fraktionen wollen wir tätig sein, um bestmögliche Ergebnisse für unsere Gemeinde zu erwirken.
War das unter Bürgermeister Pferschy zumindest während der ersten Periode (2012 bis 2017/LAG 2 Mandate) - in Ansätzen möglich, bzw. auch in der zweiten Periode (2017 bis 2022/LAG 3 Mandate/1 GR-VST Mitglied) während der ersten 3 Jahre ansatzweise möglich, so erscheint dies unter Bürgermeister Raser unmöglich zu sein.
Wie schon in Aussendungen zuvor erwähnt, ist weder Informationsbereitschaft gegeben noch Mitarbeit in den Gremien gewährleistet. Die Tatsache, dass im Gemeindevorstand nach wie vor eine absolute Mehrheit für die Bürgermeisterpartei gegeben ist führt dazu, dass viele Entscheidungen nach alleinigem Gutdünken der ÖVP getroffen werden. Eine Teilnahme von LAG-Gemeinderäten an VST-Sitzungen zu Informationszwecken ohne Stimmrecht wurde von Bürgermeister Raser mit den Worten „es ist nicht der Wählerwille“ verweigert.
Die LISTE AKTIVE GEMEINDE hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, die Bevölkerung auf die aus Sicht der LAG gegebenen Mängel und Missstände aufmerksam zu machen.
Umweltpolitik in unserer Gemeinde
Der Gemeinderat hat ein Mitglied zum „Umweltgemeinderat“ (Gerald KINELLY) zu wählen. Dieser ist als unterstützendes und beratendes Organ des Bürgermeisters in Belangen des Umwelt- und Naturschutzes einzubinden. Leider wird dies von Bürgermeister RASER ignoriert. Das Ergebnis daraus sind die aktuellen Geschehnisse bei der Abholzung und teilweisen Kahlschlägerung des Uferbewuchses im Bereich Stögersbach und Vorfluter. Ohne ersichtliche Notwendigkeit wurde z.B. ein mächtiger und ortsbildgebender Kastanienbaum neben der „Veigl-Brücke“ entfernt.
Im Bereich des Vorfluters wurden viele gesunde Bäume – aus welchem Anlass immer – entfernt, während kranke und dürre Bäume im Bachbettbereich ganz einfach stehen blieben! Dazu kommt, dass in das Bachbett gefallene Äste und kleinere Bäume nicht entfernt wurden – Verklausungen bei künftigen Hochwässern sind unvermeidlich!!
Natürlich wissen wir, dass eine regelmäßige Uferpflege erforderlich und notwendig ist. Um künftig derartig rücksichtsloses und verantwortungsloses Vorgehen zu verhindern, fordert die LAG die Beiziehung von Experten und des zuständigen Umweltgemeinderates.
Seitens der LAG wird für die kommende GR-Sitzung nachstehender TO-Punkt verlangt und zur Abstimmung bringen:
„Von der Gemeinde eingeforderte Uferpflegegesuche an die Gewässereigentümer haben in Abstimmung mit dem Umweltgemeinderat zu erfolgen. Der Umweltgemeinderat hat gemeinsam mit einem Vertreter der Gewässeraufsicht die Abschnitte und Bäume entsprechend zu kennzeichnen! Die Kontrolle einer korrekten Ausführung obliegt dem Bürgermeister gemeinsam mit dem Umweltgemeinderat“!
Gülleausbringung auf den Feldern
Schon mehrmals haben wir (LAG) die Art und Menge der Gülleausbringung einiger unserer Landwirte bemängelt. Leider ohne Erfolg. Nach wie vor werden Unmengen auf Äckern aufgebracht (siehe beiliegende Fotos). Besonders bedenklich erscheint uns, dass dies im Wasserschutzgebiet in unmittelbarer Nähe zu Brunnen sowie in unmittelbarer Nähe zur Lafnitz geschieht. Nicht genug damit, dass von einem Betrieb immer wieder große Mengen an Gülle in unsere Gewässer gelangen, wird die Situation durch unsachgemäßes und rücksichtsloses Handeln zusätzlich verschärft. Die übermäßige Nitrierung unserer Brunnen im Wohngebiet ist wohl kein Zufall!!
Wir alle wissen um die Wichtigkeit unserer Landwirtschaft und niemand will die Landwirte unserer Region beeinträchtigen. Aber genau von dieser Gruppe kann man erwarten, dass die Natur als Grundlage ihrer Tätigkeit schonend behandelt wird.
Soweit uns bekannt kann die Gemeinde per Verordnung gemeinsam mit der Bezirkshauptmannschaft die Gülleausbringung regulieren und damit derartige Beeinträchtigungen unserer Region verhindert werden.